Zur Durchführung einer Untersuchung in unserer Praxis benötigen Sie als gesetzlich versicherter Patient immer die Überweisung eines anderen Arztes (z.B. Hausarzt, Orthopäde, Internist, HNO, usw.).
Ohne diese Überweisung dürfen wir nicht tätig werden.
Privat versicherte Patienten bzw Selbstzahler können sich auch ohne Überweisung beim Radiologen untersuchen lassen. Allerdings verlangen die Versicherungen häufig eine Überweisung für die Erstattung der Rechnung, die die Patienten nach der Untersuchung von uns bekommen.
Aus der Überweisung sollte hervorgehen, welche Untersuchung wir durchführen sollen, der überweisende Arzt sollte eine Verdachtsdiagnose und eine möglichst genaue Fragestellung formulieren, damit der Radiologe weiß, wonach er suchen muss.
Wenn es Voruntersuchungen gibt, bringen Sie diese bitte mit, damit wir die alten und die neuen Untersuchungen vergleichen können.
Auch schriftliche Ergebnisse von anderen Untersuchungen oder Berichte von Krankenhausaufenthalten können wichtige Informationen enthalten, die für die Durchführung und Auswertung der Untersuchung hilfreich sind. Daher möchten wir Sie bitten, auch solche Unterlagen zur Untersuchung mitzubringen.
In manchen Fällen benötigen wir bestimmte Blutwerte, bestimmte Medikamente müssen für einige Untersuchungen abgesetzt werden und bei der MRT gibt es auch Fälle, bei denen die Untersuchung nicht durchgeführt werden kann, zum Beispiel wenn ein Patient einen Herzschrittmacher hat - Informationen dazu finden Sie bei den einzelnen Untersuchungsarten.
Nach der Durchführung der Untersuchung erfolgt eine Auswertung und der überweisende Arzt erhält von uns einen schriftlichen Bericht, der in der Regel innerhalb von 1-2 Tagen beim Überweiser ist. Zur Besprechung des Untersuchungsergebnisses und der Konsequenzen für Ihre Behandlung müssen Sie in allen Fällen noch einmal einen Termin bei ihrem überweisenden Arzt machen, auch wenn wir Ihnen in manchen Fällen schon vorab eine kurze Information über das Untersuchungsergebnis geben können.